Informationen für Schulleitungen und Lehrkräfte

„Mut ist das Maß dessen, inwiefern wir uns von ganzem Herzen auf das Leben einlassen, auf andere, auf eine Gemeinschaft, eine Arbeit, eine Zukunft. Mutig zu sein bedeutet nicht unbedingt, irgendwohin zu gehen oder etwas zu tun, sondern sich bewusst zu machen, was wir bereits zutiefst empfinden, und dann mit der unendlichen Verletzlichkeit dieser Konsequenzen zu leben. […] Mögen wir, Sie und ich, den Mut haben, daran zu glauben, dass wir genau dort sind, wo wir sein sollen, wenn der entscheidende Moment kommt, und dass wir die uns zugedachte Arbeit tun, in dem wir voll und ganz in unserem Leben präsent sind. Denn gerade dabei lernen wir, mutig zu sein."  Mariann Edgar Budde, „Mutig sein“ (2025)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

in der Hoffnung, dass Sie in den Sommerferien Kraft schöpfen konnten, grüße ich Sie herzlich zum neuen Schuljahr!

Für das neue Schuljahr wünsche ich Ihnen den Mut, von dem Bischöfin Budde spricht. Den Mut, sich mit ganzem Herzen auf Ihre Schülerinnen und Schüler, Ihre Kollegien und Ihre Aufgaben einzulassen.

Ich wünsche Ihnen Mut zum Zuhören, auch wenn Sie nicht sofort eine Antwort haben und Mut zum Handeln, wo es gefordert ist.

Ich wünsche Ihnen das Vertrauen, dass Sie genau da gebraucht werden, wo sie Sie jetzt sind – mit Ihrer Haltung, Ihrer Stimme und Ihrer Präsenz.

Mögen Sie sich von der größeren Wirklichkeit Gottes getragen wissen!

Gleichzeitig möchte ich mich bei Ihnen bedanken für Ihren Einsatz, Ihre Kreativität und Ihren Mut, mit denen Sie an den Schulen wirken.

Einen guten Start ins neue Schuljahr und Gottes Segen für Ihren wertvollen Dienst!

Herzliche Grüße aus Ulm

Jolanta Dannhardt

 

Informationen zum Schuljahr 2025/26

Altersermäßigung bei Religionslehrer*innen im Kirchendienst
Religionslehrer*innen i. K. erhalten ab dem Schuljahr, in dem das 60. Lebensjahr erreicht wird, 1 Deputats-Stunde Altersermäßigung und in dem Schuljahr, in dem das 62. Lebensjahr erreicht wird, eine weitere Stunde (bezogen auf ein volles Deputat, bei Teilzeit anteilig). Die Personalverwaltung im Ordinariat Rottenburg sorgt normalerweise für den Vollzug dieser Regelung.

Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten
Für Pastoralreferent*innen gilt in Bezug auf Freistellung vom Unterricht für Fortbildungen sowie für Krankmeldungen:
1. Bitte schicken Sie eine Kopie Ihrer Krankmeldung an das Schuldekanatamt.
2. Beurlaubungen in der Schulzeit müssen vom dienstvorgesetzten Pfarrer und vom Schuldekan genehmigt werden. Bitte nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit uns auf.

Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht (KoKo)
In Baden-Württemberg ist die konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht verbindlich geregelt. Die konfessionell gemischten Lerngruppen werden im Wechsel von einer evangelischen und katholischen Religionslehrkraft unterrichtet. Ziel des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts ist es, die ökumenische Offenheit der Kirchen erfahrbar zu machen und die authentische Begegnung von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Konfessionen zu ermöglichen. Dieser Religionsunterricht ist konfessioneller Religionsunterricht im Sinne des Art. 7 Abs. 3 GG, für den die Fachpläne Evangelische Religionslehre und Katholische Religionslehre gelten.

Weitere Informationen finden Sie unter https://schulen.drs.de/religionsunterricht/konfessionelle-kooperation/downloads-koko.html

Gaststatus-Regelung
Eine Teilnahme am Religionsunterricht der anderen Konfession im so genannten „Gaststatus“ ist dann möglich, wenn Unterricht in der eigenen Konfession in einer Klassenstufe nicht angeboten werden kann. In der Oberstufe ist die Teilnahme am Unterricht der anderen Konfession bis zu zwei Halbjahren möglich. Sofern die beiden Halbjahre in die Kursstufe fallen, kann Religionslehre nicht als Prüfungsfach für die Abiturprüfung gewählt werden.
Die Teilnahme am Religionsunterricht der anderen Konfession im Gaststatus impliziert die gleichen Rechte und Pflichten, wie sie die pflichtgemäß daran teilnehmenden Schülerinnen und Schüler haben. Es ist die Zustimmung der Kirchen erforderlich. Falls bei Ihnen der Gaststatus in Anspruch genommen werden soll, wenden Sie sich bitte wegen der kirchlichen Zustimmung an das Schuldekanatamt. Zu unterscheiden ist die Teilnahme am Unterricht der anderen Konfession im Gaststatus von der Teilnahme am konfessionell-kooperativ erteilten Religionsunterricht (siehe oben).

Abiturpreis: Bischof-Sproll-Preis
Für hervorragende Leistungen im Fach katholische Religion in der Kursstufe und im Abitur vergibt die Diözese den Bischof-Sproll-Preis. Voraussetzung ist ein Notendurchschnitt von mindestens 14 Punkten in allen vier Halbjahren der Kursstufe und in der mündlichen oder schriftlichen Abiturprüfung in Religion. Die mündliche oder schriftliche Prüfung in Religion kann ersetzt werden durch einen Seminarkurs, der im Abitur angerechnet wird. Dieser muss nicht an ein religiöses Thema angebunden sein und die Note des Seminarkurses spielt dabei keine Rolle. Die jeweilige Lehrkraft beantragt den Preis beim Bischöflichen Ordinariat, Hauptabteilung Schulen. Antragsformulare und weitere Regelungen finden Sie unter: https://schulen.drs.de  ►Religionsunterricht ►Preise für Schülerinnen und Schüler.

Wettbewerb „Christentum und Kultur“
Schülerinnen und Schüler der Kursstufe 1 sind eingeladen, am Wettbewerb „Christentum und Kultur“ teilzunehmen. Die Wettbewerbsarbeit kann als „Besondere Lernleistung“ die mündliche Präsentationsprüfung im Abitur ersetzen. Weitere Informationen zum Wettbewerb finden Sie unter: https://wettbewerb-christentum-und-kultur.de .Über diese Adresse werden auch die Wettbewerbsarbeiten bis zu den Herbstferien angemeldet.

Fachberater*in für Katholische Religion
Fachberaterinnen sind Frau Dr. Britta Frede-Wenger (Mail: Britta.frede-wenger@zsl-rstue.de ) und Frau Angelika Scholz (Mail: angelika.scholz@zsl-rstue.de ). Sie sind für den Bereich Fortbildung am Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL), Tübingen, zuständig. Frau Scholz ist zugleich Lehrbeauftragte für die Referendarausbildung am Seminar Weingarten.

Herr Dr. Patrick Boneberg (Gymnasium Weingarten) ist als Fachberater Aufsicht am Regierungspräsidium Tübingen tätig. Zwischen ihnen und dem Schuldekanat besteht eine gute Zusammenarbeit.

 Religionspädagogische Institute (RPI) Ulm und Weingarten
Die RPI in Ulm und in Weingarten bieten eine große Auswahl an Medien, Grundlagenliteratur, Unterrichtsmodellen und Materialsammlungen für den Religionsunterricht und darüber hinaus. Neben einer fachkundigen Beratung bieten die beiden RPI eine Online-Recherche an, mit der Sie von zu Hause aus das Medienangebot des RPI einsehen und Materialien bestellen können unter

www.rpi-ulm.de bzw. www.rpi-weingarten.de ►Bibliothek ►Onlinebibliothek.

RPI Ulm

Ensingerstraße 21
89073 Ulm
Tel.  0731 64335
Fax  0731 602 34 03
E-Mail: rpi.ulm(at)drs.de

Öffnungszeiten der Bibliothek:

Montag         15:00 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag       13:30 Uhr – 16:30 Uhr
Mittwoch        9:30 Uhr – 11:00 Uhr
                      15:00 Uhr – 18:00 Uhr
Donnerstag   15:00 Uhr – 18:00 Uhr

RPI Weingarten
Kirchplatz 7
88250 Weingarten
Tel. 0751 43919
Fax 0751 557 60 02
E-Mail: rpi.weingarten(at)drs.de

Öffnungszeiten der Bibliothek:
Montag        12:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag      15:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch     16:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 11:00 bis 14:00 Uhr und 15:00  bis 18:00 Uhr

Verband der Religionslehrerinnen und Religionslehrer der Diözese Rottenburg-Stuttgart
Der Verband vertritt die Interessen der Kolleginnen und Kollegen und bietet u.a. interessante Materialien und Fortbildungen an. Nähere Informationen, auch zum Beitritt, finden Sie unter https://religionslehrerverband.de/

Zuschüsse für Tage der Orientierung / Orientierungstage
Informationen zu Zuschüssen für Tage der Orientierung, Orientierungstage u.Ä. finden Sie auf der Internetseite des Referats Schulpastoral: https://schulpastoral.drs.de  ►Tage der Orientierung.
Bitte beachten Sie die angegebenen Antragsfristen. Bei Fragen nutzen Sie bitte die dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten.
Die Dekanate vergeben nicht mehr generell Zuschüsse für schulpastorale Veranstaltungen. Falls Sie eine solche planen, nehmen Sie bitte jeweils im vorhergehenden Kalenderjahr Kontakt mit dem Schuldekanatamt auf; wir informieren Sie dann individuell.

Zuschüsse Räume der Stille 
Für die Einrichtung von „Räumen der Stille“ an Schulen stellt die Diözese unter bestimmten Voraussetzungen ein Fördergeld von bis zu 2000 Euro bereit. Richtlinien zur Bezuschussung der Ausstattung von (neuen) Räumen der Stille / Meditationsräumen in staatlichen Schulen durch das Referat Schulpastoral finden Sie auf: https://schulpastoral.drs.de  ►Service► Zuschüsse►Räume der Stille.

 

Downloads

Personalblatt Schuljahr 2025-2026 (pdf-Download)

Antrag auf Missio Canonica -> Formular

Antrag auf Umschreibung der Missio Canonica, wenn diese bereits über eine andere Diözese verliehen wurde -> Formular

Antrag auf Unterrichtserlaubnis während dem Vorbereitungsdienst -> Formular