Willkommen im Schuljahr 2024/2025
„Hanna Arendt beschreibt in ihrem Buch ‚Vita activa‘ das Zusammenleben als ein ‚Bezugsgewebe‘. Und zu handeln bedeute, einen ‚Faden in ein Gewebe zu schlagen, das man nicht selbst gemacht hat.‘ Zum Beispiel: Heute habe ich eine tolle Idee. Wenn andere sie aufnehmen, wirkt sie. Wenn nicht, dann nicht. Oder vielleicht knüpft jemand daran an, lenkt die Idee aber in eine unerwartete Richtung. So kann vermeintlich Großes im Nichts enden, und scheinbar Nichtiges wird überraschend wirksam. Dieses Bild hilft gegen Gefühle der Ohnmacht: Mein Tagewerk kann ich getrost dem Bezugsgewebe anvertrauen. Denn was aus den starken oder dünnen Fäden wird, die ich ins Gewebe schlage, steht nicht in meiner Macht.“
Ina Praetorius
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
in der Hoffnung, dass Sie in der Sommerpause für das Kommende neue Kraft schöpfen konnten, grüße ich Sie herzlich zum neuen Schuljahr!
Auch in diesem Schuljahr werden Sie mit Ihrem Engagement Ihren ganz persönlichen Faden in das Bezugsgewebe Schule schlagen. Nicht immer ist für uns dabei sichtbar, was daraus entstehen wird. Aber wir dürfen darauf vertrauen, dass andere unseren Faden aufnehmen und daran anknüpfen – und vor allem: dass all unser Tun und unser gemeinsames Auf-dem-Weg-sein von der größeren Wirklichkeit Gottes getragen und durchwirkt wird. Dieses Vertrauen und diese Gelassenheit wünsche ich Ihnen!
Gleichzeitig möchte ich mich bei Ihnen bedanken für Ihren Einsatz und Ihre Kreativität, mit der Sie das Bezugsgewebe Schule und die mit Ihnen verwobenen Menschen stärken.
Einen guten Start ins neue Schuljahr und Gottes Segen für Ihren wertvollen Dienst!
Herzliche Grüße aus Rottenburg
Detlev Denner
Informationen zum Schuljahr 2024/2025
Anträge auf eine Veränderung der Deputate von kirchlichen Lehrkräften
Kirchliche Lehrkräfte, die eine Aufstockung oder Reduktion ihres Deputats im Schuljahr 2024/2025 planen, bitten wir um Nachricht bis zum 31. Januar 2024, damit die Unterrichtsversorgung rechtzeitig geplant werden kann.
Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten
Für Pastoralreferent*innen gilt in Bezug auf Freistellung vom Unterricht für Fortbildungen sowie für Krankmeldungen:
1. Bitte schicken Sie eine Kopie Ihrer Krankmeldung an das Schuldekanatamt.
2. Beurlaubungen in der Schulzeit müssen vom dienstvorgesetzten Pfarrer und vom Schuldekan genehmigt werden. Bitte nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit uns auf.
Supervision im Schuljahr 2024/25
Religionslehrer*innen sind in den letzten Jahren durch kirchliche, gesellschaftliche und pandemiebedingte Entwicklungen besonders herausgefordert. Es wird nicht einfacher, Religion zu unterrichten. – Supervision kann dazu beitragen, spezifische Herausforderungen gerade in der gegenwärtigen Situation besser zu bewältigen. Aus diesen Gründen bietet die Diözese Rottenburg-Stuttgart die Möglichkeit zur Supervision an; die Kosten dafür übernimmt die Diözese. Wenden Sie sich bei Interesse bitte an das Religionspädagogische Institut.
Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht (KoKo)
In Baden-Württemberg ist die konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht verbindlich geregelt. Die konfessionell gemischten Lerngruppen werden im Wechsel von einer evangelischen und katholischen Religionslehrkraft unterrichtet. Ziel des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts ist es, die ökumenische Offenheit der Kirchen erfahrbar zu machen und die authentische Begegnung von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Konfessionen zu ermöglichen. Dieser Religionsunterricht ist konfessioneller Religionsunterricht im Sinne des Art. 7 Abs. 3 GG, für den die Fachpläne Evangelische Religionslehre und Katholische Religionslehre gelten.
Weitere Informationen finden Sie unter https://schulen.drs.de/religionsunterricht/konfessionelle-kooperation/downloads-koko.html
Gaststatus-Regelung
Eine Teilnahme am Religionsunterricht der anderen Konfession im so genannten „Gaststatus“ ist dann möglich, wenn Unterricht in der eigenen Konfession in einer Klassenstufe nicht angeboten werden kann. In der Oberstufe ist die Teilnahme am Unterricht der anderen Konfession bis zu zwei Halbjahren möglich. Sofern die beiden Halbjahre in die Kursstufe fallen, kann Religionslehre nicht als Prüfungsfach für die Abiturprüfung gewählt werden.
Die Teilnahme am Religionsunterricht der anderen Konfession im Gaststatus impliziert die gleichen Rechte und Pflichten, wie sie die pflichtgemäß daran teilnehmenden Schülerinnen und Schüler haben. Es ist die Zustimmung der Kirchen erforderlich. Falls bei Ihnen der Gaststatus in Anspruch genommen werden soll, wenden Sie sich bitte wegen der kirchlichen Zustimmung an das Schuldekanatamt. Zu unterscheiden ist die Teilnahme am Unterricht der anderen Konfession im Gaststatus von der Teilnahme am konfessionell-kooperativ erteilten Religionsunterricht (siehe oben).
Abiturpreis: Bischof-Sproll-Preis
Für hervorragende Leistungen im Fach katholische Religion in der Kursstufe und im Abitur vergibt die Diözese den Bischof-Sproll-Preis. Voraussetzung ist ein Notendurchschnitt von mindestens 14 Punkten in allen vier Halbjahren der Kursstufe und in der mündlichen oder schriftlichen Abiturprüfung in Religion. Die mündliche oder schriftliche Prüfung in Religion kann ersetzt werden durch einen Seminarkurs, der im Abitur angerechnet wird. Dieser muss nicht an ein religiöses Thema angebunden sein und die Note des Seminarkurses spielt dabei keine Rolle. Die jeweilige Lehrkraft beantragt den Preis beim Bischöflichen Ordinariat, Hauptabteilung Schulen. Antragsformulare und weitere Regelungen finden Sie unter: https://schulen.drs.de ►Religionsunterricht ►Preise für Schülerinnen und Schüler.
Wettbewerb „Christentum und Kultur“
Schülerinnen und Schüler der Kursstufe 1 sind eingeladen, am Wettbewerb „Christentum und Kultur“ teilzunehmen. Die Wettbewerbsarbeit kann als „Besondere Lernleistung“ die mündliche Präsentationsprüfung im Abitur ersetzen. Weitere Informationen zum Wettbewerb finden Sie unter: https://wettbewerb-christentum-und-kultur.de .Über diese Adresse werden auch die Wettbewerbsarbeiten bis zu den Herbstferien angemeldet.
Fachberater*in für Katholische Religion
Angelika Scholz (Mail: angelika.scholz@zsl-rstue.de ) und Dr. Britta Frede-Wenger (Mail: Britta.frede-wenger@zsl-rstue.de ) sind als Fachberaterinnen für den Bereich Unterricht am Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) Tübingen, zuständig. Fachberater für den Bereich Unterricht am ZSL Stuttgart ist Ekkehard Schuster (Mail: ekkehard.schuster(at)zsl-rss.de). Zwischen ihnen und dem Schuldekanat besteht eine gute Zusammenarbeit.
Religionspädagogische Institute (RPI) Rottenburg und Stuttgart
Die RPI in Rottenburg und in Stuttgart bieten eine große Auswahl an Medien, Grundlagenliteratur, Unterrichtsmodellen und Materialsammlungen für den Religionsunterricht und darüber hinaus. Neben einer fachkundigen Beratung bieten die beiden RPI eine Online-Recherche an, mit der Sie von zu Hause aus das Medienangebot des RPI einsehen und Materialien bestellen können unter
www.rpi-rottenburg.de bzw. www.rpi-stuttgart.de ►Bibliothek ►Onlinebibliothek.
RPI Rottenburg
Karmeliterstraße 9 (im Priesterseminar), 72108 Rottenburg, Tel. 07472 922-141, Mail: rpi.rottenburg.(at)drs.de
Öffnungszeiten:
Dienstag, 16.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch, 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag, 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag nach Vereinbarung
RPI Stuttgart
Bischof-Leiprecht-Zentrum, Jahnstraße 30, 70597 Stuttgart,Tel. 0711 9791 4440, Mail: rpi.stuttgart(at)drs.de
Öffnungszeiten der Bibliothek:
Dienstag, 9.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch 12.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag, 14.30 - 17.30 Uhr
Verband der Religionslehrerinnen und Religionslehrer der Diözese Rottenburg-Stuttgart
Der Verband vertritt die Interessen der Kolleginnen und Kollegen und bietet u.a. interessante Materialien und Fortbildungen an. Nähere Informationen, auch zum Beitritt, finden Sie unter https://religionslehrerverband.de/
Zuschüsse für Tage der Orientierung / Orientierungstage
Informationen zu Zuschüssen für Tage der Orientierung, Orientierungstage u.ä. finden Sie auf der Internetseite des Referats Schulpastoral: https://schulpastoral.drs.de ►Tage der Orientierung.
Bitte beachten Sie die angegebenen Antragsfristen. Bei Fragen nutzen Sie bitte die dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten.
Die Dekanate vergeben nicht mehr generell Zuschüsse für schulpastorale Veranstaltungen. Falls Sie eine solche planen, nehmen Sie bitte jeweils im vorhergehenden Kalenderjahr Kontakt mit dem Schuldekanatamt auf; wir informieren Sie dann individuell.
Zuschüsse Räume der Stille
Für die Einrichtung von „Räumen der Stille“ an Schulen stellt die Diözese unter bestimmten Voraussetzungen ein Fördergeld von bis zu 2000 Euro bereit. Richtlinien zur Bezuschussung der Ausstattung von (neuen) Räumen der Stille / Meditationsräumen in staatlichen Schulen durch das Referat Schulpastoral finden Sie auf: https://schulpastoral.drs.de ►Service► Zuschüsse►Räume der Stille.