Rechtlicher Rahmen des Ethik- und Religionsunterrichts
Durch die Einführung des Ethikunterrichts entstanden rechtliche Unsicherheiten: Religionsunterricht und Ethik werden als Wahlfächer missverstanden. An einigen Schulen scheint man darauf zu bestehen, dass ungetaufte Schüler:innen in den Ethik-Unterricht müssen. Daher erscheinen folgende Informationen bedeutend:
Für Schüler:innen, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, ist Ethik Pflichtfach ab Klasse 5. Der Religionsunterricht ist für alle getauften Schüler:innen Pflicht-fach. Die Abmeldung kann nur aus Glaubens- und Gewissensgründen bei der Schulleitung erfolgen. Dies bedeutet, dass es für getaufte Schüler:innen keine Wahlfreiheit zwischen Ethik- und Religionsunterricht gibt. Der Religionsunterricht steht aber grundsätzlich allen Schüler:innen offen, (d. h. den noch nicht getauften Kindern, Schüler:innen aus kirchenfernen Familien oder anderer Religionen). Nichtgetaufte oder Schüler:innen anderer Religionen können sich zum RU anmelden.