Besondere Regelungen für pastorale Mitarbeitende und Religionslehrkräfte im Kirchendienst
Pastorales Personal
Für Pastoralreferent:innen sowie für Gemeindereferent:innen gilt in Bezug auf Freistellung vom Unterricht für Fortbildungen sowie bei Krankmeldungen:
1. Bitte schicken Sie eine Kopie Ihrer Krankmeldung an das Schuldekanatamt.
2. Beurlaubungen in der Schulzeit müssen vom dienstvorgesetzten Pfarrer und der Schuldekanin bzw. dem Schuldekan genehmigt werden. Bitte melden Sie sich frühzeitig.
Altersermäßigung bei Religionslehrer: innen im Kirchendienst
Religionslehrer:innen i. K. erhalten ab dem Schuljahr, in dem das 60. Lebensjahr erreicht wird, eine Deputatsstunde Altersermäßigung und in dem Schuljahr, in dem das 62. Lebensjahr erreicht wird, eine weitere Stunde (bezogen auf ein volles Deputat, bei Teilzeit anteilig).
Die Personalverwaltung im Ordinariat sorgt für den Vollzug dieser Regelung.