Projektorientiertes Vorhaben "Engagement und Verantwortung"

Projektorientiertes Vorhaben „Engagement und Verantwortung" in der Werkrealschule, Hauptschule, der Realschule und der Gemeinschaftsschule

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Grundlagen
• In den Klassenstufen 7 bis 9 der Werkrealschule, Hauptschule, der Realschule und der Gemeinschaftsschule wird das verbindliche projektorientierte Vorhaben „Engagement und 
Verantwortung" in einem Umfang von zwei Lehrerwochenstunden umgesetzt, das die Demokratiebildung, die kulturelle Bildung, die Bildung für nachhaltige Entwicklung und die Förderung von 
Zukunftskompetenzen stärkt.
• Das Stundenvolumen wird den beteiligten Fächern entnommen.
• Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am projektorientierten Vorhaben beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil.
• Die Leitperspektiven und der Leitfaden Demokratiebildung und der sich daraus ergebende Auftrag an 
alle Fächer bleiben davon unberührt.
(Ministerin-Schreiben, 29.01.2025)

Rahmenbedingungen zur Umsetzung des projektorientierten Vorhabens „Engagement und Verantwortung"

Ziele für Schülerinnen und Schüler
•  ,,Engagement und Verantwortung" befähigt Schülerinnen und Schüler zur aktiven Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen, fördert kritisches Denken und verantwortungsvolles Handeln in Schule 
und lokalem Umfeld. Durch eigenes Handeln erleben sie Selbstwirksamkeit.
•  Dabei werden individuelle Stärken gefördert, Motivation, Selbstständigkeit und Eigenverantwortung gestärkt - wichtige Bausteine der Identitäts-entwicklung.
•  Das Engagement an lebensweltbezogenen Fragestellungen ermöglicht praktische Anwendung und nachhaltiges und sinnhaftes Lernen.
•  Kooperationen mit externen Partnern - etwa Vereinen, Unternehmen oder sozialen Einrichtungen - erweitern den Horizont der Schülerinnen und Schüler, fördern Netzwerke sowie Einblicke in die 
Lebens- und Berufswelt und zeigen die Bedeutung von Engagement über die Schule hinaus.

Geplantes Vorgehen
•  Ausgangspunkt ist eine Bestandaufnahme der Schule; regionale Gegebenheiten werden berücksichtigt.
•  In der Folge wird das projektorientierte Vorhaben „Engagement und Verantwortung" jährlich bzw. regelmäßig reflektiert und weiterentwickelt.
•  Dadurch wird das projektorientierte Vorhaben „Engagement und Verantwortung" dauerhaft in der Schule implementiert und verstetigt.

Weitere Hinweise zur Umsetzung
•  Beginn des projektorientierten Vorhabens ist im Schuljahr 2026/2027.
•  Die Durchführung erfolgt projektorientiert in den Klassen 7 bis 9.
•  Der zeitliche Umfang des projektorientierten Vorhabens sind 2 LWS, die dem Stundenvolumen der Fächer entnommen werden.
•  Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am projektorientierten Vorhaben beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil.
•  Jede Schule entwickelt auf Basis einer Bestandsaufnahme eine eigene, standortbezogene Umsetzung.
o  Im Umsetzungsmodell wird der Ressourceneinsatz (2 LWS) transparent dargestellt.
o  Das Umsetzungsmodell wird regelmäßig reflektiert und weiterentwickelt.
•  Eine Durchführung des projektorientierten Vorhabens ist in allen Fächern und fächerübergreifend möglich. Vor der Einbeziehung der Religions-lehren ist das Einvernehmen mit den zuständigen 
Beauftragten der Religionsgemeinschaften (gern. § 99 Abs. 1 SchG) herzustellen.
•  "Engagement und Verantwortung" bietet je nach projektorientiertem Vorhaben Anknüpfungspunkte zu den Leitperspektiven "Bildung für nachhaltige Entwicklung", ,,Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt, ,,Prävention und Gesundheitsförderung", ,,Berufliche Orientierung",,,Medienbildung" und „Verbraucherbildung".
•  Die Verteilung des zeitlichen Anteils kann bedeuten, dass „Engagement und Verantwortung" je nach Situation vor Ort bspw. entweder kompakt am Stück, über mehrere Wochen in einem Schuljahr, 
regelmäßig an einem Schultag im Umfang von insgesamt zwei Wochenstunden, epochal, verteilt auf mehrere Schulabschnitte oder verteilt über verschiedene Schuljahre (Klassen 7 bis 9) stattfinden 
kann.
•  Das projektorientierte Vorhaben „Engagement und Verantwortung" wird von Lehrerinnen und Lehrern der Schule durchgeführt.
•  Wünschenswert ist die Einbeziehung schulischer und außerschulischer Partner (z.B. Vereine, Schulsozialarbeit, Kooperationspartner).
•  Die Aufgabe der Lehrkraft bzw. der Lehrkräfte der beteiligten Fächer besteht in der Vorbereitung und Durchführung des projektorientierten Vorhabens „Engagement und Verantwortung".
•  Bei außerschulischer Durchführung sind möglichst Besuche durch die Lehrkraft einzuplanen. Versicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler bei außerschulischer Durchführung besteht nach 
Genehmigung durch die Schulleitung.
•  Erziehungsberechtigte werden über die Zielsetzung und Umsetzung des projektorientierten Vorhabens „Engagement und Verantwortung" informiert.
•  Die Schülerinnen und Schüler erhalten ein Zertifikat. Eine Bereitstellung erfolgt rechtzeitig.
 

Ergänzende Hinweise für die Religionslehren

Vor der Einbeziehung der Religionslehren ist das Einvernehmen mit den zuständigen Beauftragten der Religionsgemeinschaften (gem. § 99 Abs. 1 SchG) herzustellen. 

Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen: 

  • Wenn die Religionslehren beteiligt sind, müssen alle auf Schiene liegenden Fächer beteiligt sein (z.B. kath. RU, ev. RU, IRU, Ethik, ggf. weitere).
  • Die Religionslehrkräfte sind an der Konzeption undDurchführung aktiv beteiligt und bringen sich profiliert mit ihrer je eigenen Perspektive ein.
  • Die besondere Situation kirchlicher Religionslehrkräfte (sofern vorhanden) wird berücksichtigt (z.B. Planung und Durchführung sind mit weiteren Dienstorten kompatibel).
  • In der Beschreibung des Projektvorhabens werden die Inhalte und Kompetenzen aus den Fächern evangelische und katholische Religionslehre entsprechend der Fachpläne berücksichtigt.
  • Es ist nicht möglich, den gesamten Religionsunterricht innerhalb einer Jahrgangsstufe durch das Projekt zu ersetzen (nur eine anteilige Beteiligung ist möglich, damit in jeder Klassenstufe eine Religionsnote ausgewiesen werden kann).

 

Antrag auf Unterrichtserlaubnis / Missio canonica

Überblick für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter auf dem Weg zur Missio Canonica   

 

Neue KoKo-Rahmenvereinbarung

Der verbindliche Rahmen für den konfessionell-kooperativen Religionsunterricht an allgemeinbildenden Schulen in Baden-Württemberg wurde überarbeitet. Die Broschüre mit den Grundlagentexten und dem aktuell verbindlichen Rahmen (S. 12 - 14) wurde neu aufgelegt. 

Die Broschüre steht nunmehr nur noch digital zur Verfügung, zum Download unter diesem link  https://schulen.drs.de/religionsunterricht/konfessionelle-kooperation/downloads-koko.html